CrewDeck
Jede Grenze ist eine eigene, getestete Regel mit Gesetzesreferenz, geprüft in der Wochenansicht und jede Nacht. CrewDeck bildet gesetzliche Grenzwerte ab und ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung, die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.
Wöchentliche Höchstarbeitszeit
45 Stunden für industrielle Betriebe, Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie das Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels, 50 Stunden für alle übrigen (Art. 9 ArG). CrewDeck warnt schon ab 90 Prozent der Grenze und zeigt jede Überschreitung.
Pausenstaffel
Eine Viertelstunde bei mehr als 5,5 Stunden Arbeit, eine halbe Stunde bei mehr als 7 und eine Stunde bei mehr als 9 Stunden (Art. 15 ArG). Auch ein Arbeitsblock von mehr als 5,5 Stunden ohne Pause fällt auf (Art. 18 ArGV 1).
Tägliche Ruhezeit
Zwischen zwei Arbeitstagen liegen mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden Ruhe (Art. 15a ArG). CrewDeck prüft den Abstand zwischen Arbeitsende und nächstem Arbeitsbeginn.
Tagesrahmen von 14 Stunden
Tages- und Abendarbeit liegen samt Pausen und Überzeit innerhalb von 14 Stunden (Art. 10 ArG). CrewDeck misst vom ersten Arbeitsbeginn bis zum letzten Arbeitsende des Tages.
Nacht- und Sonntagsarbeit
Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr und am Sonntag ist grundsätzlich bewilligungspflichtig (Art. 16 und 18 ArG). CrewDeck erkennt sie und weist darauf hin, ob eine Bewilligung vorliegt, prüft es nicht.
Aufbewahrung und Protokoll
Arbeitszeitunterlagen sind nach Ablauf ihrer Gültigkeit mindestens fünf Jahre aufzubewahren (Art. 73 Abs. 2 ArGV 1). Zeitbuchungen werden nie überschrieben, Korrekturen entstehen als neue Version mit Begründung, und das verkettete Protokoll wird jede Nacht nachgerechnet.