Gefährdungsermittlung Schritt für Schritt, mit Risikomatrix und Beispiel
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Eine Gefährdungsermittlung ist die systematische Erhebung aller Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden, ausgehend von Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen. Sie gehen dabei in fünf Schritten vor. Sie unterteilen den Betrieb in Bereiche, erkennen die Gefahren, bewerten das Risiko aus Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadensausmass, legen Massnahmen nach dem STOP-Prinzip fest und prüfen deren Wirksamkeit. In der Schweiz ist sie für alle Arbeitgeber Pflicht, gestützt auf das Unfallversicherungsgesetz (UVG), die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) und die EKAS-Richtlinie 6508. In Deutschland heisst dasselbe Gefährdungsbeurteilung.
Dieser Beitrag zeigt das Vorgehen, eine Risikomatrix zum Übernehmen und ein durchgerechnetes Beispiel aus einer Werkstatt mit Lager.
Rechtliche Grundlage in der Schweiz
Ausgangspunkt ist Art. 82 UVG. Der Arbeitgeber muss zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen angemessen sind. Die Mitarbeitenden zieht er dabei zur Mitwirkung heran.
Die VUV konkretisiert das. Nach Art. 3 VUV trifft der Arbeitgeber alle nötigen Schutzmassnahmen und überprüft deren Wirksamkeit in angemessenen Zeitabständen. Art. 6 VUV verlangt, dass die Mitarbeitenden über die Gefahren ihrer Tätigkeit und die Schutzmassnahmen informiert und angeleitet werden, beim Stellenantritt und bei jeder wesentlichen Änderung.
Die EKAS-Richtlinie 6508, auch ASA-Richtlinie genannt, sagt es in der Fassung vom 23. Oktober 2025 ausdrücklich. Im Rahmen der allgemeinen Pflichten nach Art. 3 bis 10 VUV und Art. 3 bis 9 ArGV 3 ermitteln alle Arbeitgeber die Gefährdungen in ihrem Betrieb und treffen die erforderlichen Schutzmassnahmen. Die Richtlinie regelt ausserdem, wann Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) beizuziehen sind. Wie das ASA-System als Ganzes im Alltag läuft, beschreiben wir auf der Seite EKAS 6508 und ASA.
Was der Nachweis umfasst, hängt von Betriebsgrösse und besonderen Gefährdungen ab.
| Betrieb | Was die EKAS 6508 verlangt |
|---|---|
| Besondere Gefährdungen, 10 Mitarbeitende oder mehr | Massnahmen nachweisen, Zuständigkeiten und Abläufe regeln und nachweisen |
| Besondere Gefährdungen, weniger als 10 Mitarbeitende | Massnahmen mit einfachen Mitteln nachweisen |
| Keine besonderen Gefährdungen, 50 Mitarbeitende oder mehr | Zuständigkeiten und Abläufe regeln und nachweisen |
| Keine besonderen Gefährdungen, weniger als 50 Mitarbeitende | Allgemeine Pflichten nach Art. 3 bis 10 VUV erfüllen |
Besondere Gefährdungen listet Anhang 1 der Richtlinie auf, etwa Absturzgefahr ab 2 m, gehörgefährdender Lärm ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) oder Arbeiten im Verkehrsbereich von Fahrzeugen. Viele KMU fallen deshalb in die erste Zeile, ohne es zu wissen.
Die Gefährdungsermittlung in fünf Schritten
Schritt 1. Betrieb unterteilen
Teilen Sie den Betrieb in Arbeitsbereiche, Prozesse und Personengruppen auf. Für jeden Bereich listen Sie die Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe auf. Vergessen Sie Tätigkeiten ausserhalb des Normalbetriebs nicht, also Reinigung, Wartung, Störungsbehebung und Arbeiten von Fremdfirmen.
Schritt 2. Gefahren erkennen
Gehen Sie jeden Bereich vor Ort ab, am besten zusammen mit den Mitarbeitenden, die dort arbeiten. Eine Gefährdung ist nach EKAS eine potenzielle Schadensquelle. Hilfsmittel sind die Checklisten der Suva, Gefährdungstabellen, die Unterlagen Ihrer Branchenlösung, Betriebsanleitungen und Ihre eigene Unfallstatistik. Beinaheunfälle sind dabei besonders wertvoll, weil sie zeigen, wo es beinahe passiert wäre.
Schritt 3. Risiko bewerten
Das Risiko ist nach EKAS die Kombination aus Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadensausmass eines unerwünschten Ereignisses. Sie schätzen beide Werte auf einer Skala und lesen das Risiko in der Matrix ab. Das Ergebnis bestimmt die Priorität, nicht das Bauchgefühl.
Schritt 4. Massnahmen nach STOP festlegen
Massnahmen folgen einer festen Rangfolge, dem STOP-Prinzip, wie es auch das SECO beschreibt.
- S, Substitution. Die Gefahr beseitigen oder durch eine weniger gefährliche Lösung ersetzen.
- T, technische Massnahmen. Schutzeinrichtungen, Abschrankungen, Absaugungen, Kapselungen.
- O, organisatorische Massnahmen. Abläufe, Zuständigkeiten, Zutrittsregeln, Unterweisung.
- P, personenbezogene Massnahmen. Persönliche Schutzausrüstung und Verhalten.
Persönliche Schutzausrüstung kommt erst zum Zug, wenn die Stufen davor nicht ausreichen. Jede Massnahme erhält eine verantwortliche Person und eine Frist.
Schritt 5. Wirksamkeit prüfen
Nach der Umsetzung bewerten Sie das Restrisiko erneut mit derselben Matrix. Erst wenn es im akzeptierten Bereich liegt, ist der Punkt erledigt. Gleichzeitig unterweisen Sie die betroffenen Mitarbeitenden über die neue Regel, wie es Art. 6 VUV verlangt. Wie Sie das nachweisbar organisieren, zeigt die Seite zur Unterweisung.
Die Risikomatrix
Die folgende Matrix mit je fünf Stufen ist ein verbreitetes Schema. Das Risiko ergibt sich aus Wahrscheinlichkeit mal Schadensausmass.
Eintretenswahrscheinlichkeit (W). 1 praktisch unmöglich, 2 unwahrscheinlich, 3 möglich, 4 wahrscheinlich, 5 häufig.
Schadensausmass (S). 1 Bagatelle ohne Ausfall, 2 leichte Verletzung mit Ausfall von wenigen Tagen, 3 mittlere Verletzung mit Ausfall von Wochen, 4 schwere Verletzung oder bleibender Gesundheitsschaden, 5 Invalidität oder Tod.
| S \ W | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| 5 | 5 | 10 | 15 | 20 | 25 |
| 4 | 4 | 8 | 12 | 16 | 20 |
| 3 | 3 | 6 | 9 | 12 | 15 |
| 2 | 2 | 4 | 6 | 8 | 10 |
| 1 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Die Werte teilen Sie in drei Zonen ein.
- 1 bis 4, kleines Risiko. Akzeptiert, bei der nächsten Überprüfung wieder ansehen.
- 5 bis 12, mittleres Risiko. Massnahmen planen und innert nützlicher Frist umsetzen.
- 15 bis 25, grosses Risiko. Sofort handeln, nötigenfalls die Tätigkeit bis zur Massnahme einstellen.
Wichtig ist weniger die exakte Skala als die Konsequenz. Legen Sie die Stufen einmal schriftlich fest und verwenden Sie sie in allen Bereichen gleich, sonst lassen sich die Ergebnisse nicht vergleichen.
Beispiel aus einem KMU, Werkstatt mit Lager
Ein Metallbaubetrieb mit 24 Mitarbeitenden hat eine Werkstatt mit Schleif- und Schweissplätzen und ein Lager mit Gabelstapler. Lärm über 85 dB(A) am Schleifplatz und der Staplerverkehr sind besondere Gefährdungen nach Anhang 1 der EKAS 6508. Mit 24 Mitarbeitenden gilt also die strengste Zeile der Tabelle oben, der Betrieb muss seine Massnahmen und seine Sicherheitsorganisation nachweisen. Die Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS) geht mit dem Werkstattleiter durch beide Bereiche und hält vier Gefahren fest.
| Gefahr | W | S | Risiko | Massnahmen nach STOP | Restrisiko |
|---|---|---|---|---|---|
| Stapler kreuzt Fussweg im Lager | 4 | 4 | 16 gross | T abgeschrankter Fussweg, Spiegel an der Kreuzung. O Hauptgang während Ein- und Auslad für Fussgänger gesperrt, nur ausgebildete Fahrer. P Warnweste im Lager | 1 x 4 = 4 klein |
| Lärm am Schleifplatz über 85 dB(A) | 4 | 4 | 16 gross | T Schallschutzwand und Absaugung. O Schleifarbeiten zeitlich begrenzt und rotierend. P Gehörschutz mit Tragpflicht, Unterweisung | 2 x 4 = 8 mittel |
| Anlegeleiter am Hochregal, Ablage auf 3 m | 3 | 4 | 12 mittel | S Anlegeleiter durch Podestleiter mit Geländer ersetzt. O schwere Teile nur in den unteren Fächern | 1 x 3 = 3 klein |
| Schnittverletzung beim Entgraten | 4 | 2 | 8 mittel | T Entgratwerkzeug statt Feile. P Schnittschutzhandschuhe | 2 x 2 = 4 klein |
Drei Dinge zeigt das Beispiel. Erstens bestimmt die Matrix die Reihenfolge, Stapler und Lärm kommen vor der Leiter. Zweitens reicht eine einzelne Massnahme selten, die wirksamen Lösungen kombinieren mehrere STOP-Stufen. Drittens bleibt beim Lärm ein mittleres Restrisiko, weil der Schutz am Ende vom Tragen des Gehörschutzes abhängt. Dieser Punkt kommt deshalb auf die Liste für Stichkontrollen und wird bei der nächsten Begehung erneut bewertet.
Hilfsmittel, Suva-Checklisten und Methoden
Die Suva bietet rund 180 Checklisten zur Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung an, eine Übersicht steht in der Publikation 67000. Sie lassen sich im Kundenportal mySuva auch online ausfüllen. Für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden gibt es die Anleitung «Gefährdungsermittlung für Kleinbetriebe» (Suva 66089). Für eine vertiefte Risikoanalyse durch Fachpersonen der Arbeitssicherheit dient die «Methode Suva» (Suva 66099). Ist Ihr Betrieb einer Branchenlösung angeschlossen, stellt diese meist eigene, auf die Branche zugeschnittene Checklisten bereit.
Die Checklisten helfen beim Erkennen. Bewertung, Massnahmenverfolgung und Nachweis müssen Sie trotzdem selbst organisieren, und genau dort bleibt die Gefährdungsermittlung in vielen Betrieben hängen.
Wie oft überprüfen?
Ein festes Intervall schreibt das Gesetz nicht vor. Art. 3 VUV verlangt die Überprüfung in angemessenen Zeitabständen, die EKAS 6508 regelmässig und insbesondere bei betrieblichen Veränderungen. Neu ermitteln sollten Sie in jedem Fall bei neuen Maschinen, Arbeitsplätzen oder Abläufen, nach Umbauten, nach einem Unfall oder Beinaheunfall und wenn neue Personengruppen hinzukommen, etwa Lernende. Dazwischen hat sich in der Praxis eine jährliche Begehung jedes Bereichs bewährt.
Dokumentation und Nachweis
Bei einer Kontrolle durch die Suva oder das kantonale Arbeitsinspektorat müssen Sie zeigen können, dass Gefahren ermittelt, Massnahmen umgesetzt und Mitarbeitende instruiert sind. Gut dokumentiert ist eine Gefährdungsermittlung, wenn sie für jeden Bereich Datum, beteiligte Personen, erkannte Gefahren, Bewertung, Massnahmen mit Verantwortlichen und Fristen sowie das Restrisiko enthält. Kleinstbetriebe dürfen den Nachweis nach EKAS 6508 mit einfachen Mitteln erbringen, etwa mit ausgefüllten Checklisten, Fotos, Protokollen und Schulungsunterlagen.
Digital statt in Excel
Die Schritte bleiben dieselben, ob auf Papier oder digital. Der Unterschied liegt in der Nachverfolgung. In der Safety App von Digital Airways sind die Suva-Checklisten als Inhalt integriert, die Begehung läuft am Handy mit Foto, und Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass ergeben Risikoklasse und Priorität. Jede Feststellung wird zur Massnahme mit Verantwortlichem, Frist und Herkunftsnachweis, nach der Umsetzung bewerten Sie das Restrisiko. Erinnerungen laufen in drei Stufen bis zur Eskalation an die Vorgesetzten. Die Safety App ist nicht die Suva-App und nicht von der Suva geprüft oder zertifiziert. Mehr dazu auf der Seite zur Gefährdungsermittlung und zur Arbeit von Sicherheitsbeauftragten.
Häufige Fragen
Ist die Gefährdungsermittlung in der Schweiz Pflicht?
Ja, für alle Arbeitgeber. Die Pflicht ergibt sich aus Art. 82 UVG und den allgemeinen Pflichten nach Art. 3 bis 10 VUV, die EKAS-Richtlinie 6508 hält sie ausdrücklich fest. Wie umfangreich der Nachweis sein muss, hängt von den besonderen Gefährdungen und der Zahl der Mitarbeitenden ab.
Was ist der Unterschied zwischen Gefährdungsermittlung und Gefährdungsbeurteilung?
Inhaltlich keiner. In der Schweiz sprechen EKAS und Suva von Gefährdungsermittlung oder Gefahrenermittlung samt Risikobeurteilung. In Deutschland heisst dasselbe Gefährdungsbeurteilung, gestützt auf das Arbeitsschutzgesetz. Gemeint ist immer, Gefahren zu erkennen, das Risiko zu bewerten und Massnahmen festzulegen.
Gibt es eine Vorlage für die Gefährdungsermittlung?
Ja. Die Suva stellt Checklisten und eine Anleitung für Kleinbetriebe bereit, Branchenlösungen haben eigene Vorlagen. Als Grundgerüst genügen eine Tabelle mit den Spalten aus dem Beispiel oben und eine festgelegte Risikomatrix.
Wer führt die Gefährdungsermittlung durch?
Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber. Durchgeführt wird sie meist von der KOPAS oder den Sicherheitsbeauftragten zusammen mit den Vorgesetzten und Mitarbeitenden der Bereiche. Fehlt bei besonderen Gefährdungen das nötige Fachwissen, sind ASA-Spezialisten beizuziehen, oft über die Branchenlösung.
Brauchen Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden eine Gefährdungsermittlung?
Ja. Die Pflicht gilt unabhängig von der Grösse. Erleichtert ist nur der Nachweis, Kleinstbetriebe mit besonderen Gefährdungen dürfen ihn mit einfachen Mitteln wie ausgefüllten Checklisten und Fotos erbringen.
Wie lange dauert eine Gefährdungsermittlung?
Das hängt von der Zahl der Bereiche und Gefahren ab. Die erste Ermittlung ist der grösste Aufwand, danach geht es um die Aktualisierung bei Änderungen und die regelmässigen Begehungen.
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