Suva Unfallmeldung: Ablauf, Fristen und was der Arbeitgeber tun muss

Digital Airways·

Zwei Fachleute mit Schutzhelm und Warnweste besprechen sich auf einer Baustelle

Erfährt ein Arbeitgeber, dass jemand aus seinem Betrieb einen Unfall hatte, der eine ärztliche Behandlung, eine Arbeitsunfähigkeit oder den Tod zur Folge hat, muss er das seinem Unfallversicherer unverzüglich melden (Art. 45 Abs. 2 UVG). Das gilt für Berufs- und Nichtberufsunfälle. Eine Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht, «unverzüglich» heisst so rasch wie möglich. Gemeldet wird bei der Suva online über mySuva, mit der Software Sunetplus, über eine zertifizierte Lohnsoftware oder mit dem Formular. Dauert die Arbeitsunfähigkeit höchstens drei Kalendertage, ist es ein Bagatellunfall mit vereinfachter Meldung. Bei Berufsunfällen klärt der Arbeitgeber zudem ohne Verzug Ursache und Hergang ab (Art. 53 Abs. 2 UVV).

Dieser Beitrag zeigt den Ablauf vom Unfall bis zum Taggeld, welche Angaben die Suva braucht, was bei Bagatellunfällen, Rückfällen und Berufskrankheiten gilt und wie Sie aus jedem Unfall lernen.

Suva oder privater Versicherer

Ob Sie der Suva melden, hängt von Ihrem Betrieb ab. Art. 66 UVG zählt die Betriebe auf, die bei der Suva versichert sind, darunter industrielle Betriebe, das Bau- und Installationsgewerbe, Betriebe der maschinellen Bearbeitung von Metall, Holz oder Kunststoff, Verkehr und Transport sowie Temporärfirmen. Alle übrigen Betriebe versichern ihre Mitarbeitenden bei einem privaten Versicherer, einer öffentlichen Unfallversicherungskasse oder einer Krankenkasse (Art. 68 UVG).

Die Meldepflicht gilt gegenüber jedem UVG-Versicherer gleich. Nur der Meldeweg und die Formulare unterscheiden sich. Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf bei der Suva.

Wer was melden muss

Wer Pflicht Grundlage
Verunfallte Person meldet dem Arbeitgeber oder dem Versicherer unverzüglich jeden Unfall, der ärztliche Behandlung erfordert oder arbeitsunfähig macht Art. 45 Abs. 1 UVG
Arbeitgeber meldet dem Versicherer unverzüglich, sobald er vom Unfall erfährt Art. 45 Abs. 2 UVG
Arbeitgeber überprüft bei Berufsunfällen ohne Verzug Ursache und Hergang Art. 53 Abs. 2 UVV
Arbeitgeber erteilt dem Versicherer die nötigen Auskünfte und hält die Unterlagen bereit Art. 56 UVV
Hinterlassene melden im Todesfall Art. 45 Abs. 1 UVG

Was passiert, wenn die Meldung fehlt. Unterlässt der Arbeitgeber die Meldung in unentschuldbarer Weise, kann ihn der Versicherer für die Kosten haftbar machen, die daraus entstehen (Art. 46 Abs. 3 UVG). Meldet die verunfallte Person einen Unfall unentschuldbar nicht innert drei Monaten, kann der Versicherer ihre Leistungen um die Hälfte kürzen (Art. 46 Abs. 2 UVG).

Vorsicht bei Tagesfristen. Im Internet kursieren Angaben wie «innert drei Tagen» oder «innert acht Tagen». Weder UVG noch UVV nennen eine solche Frist. Massgebend ist «unverzüglich», und die Suva bittet darum, so rasch wie möglich zu melden.

Berufsunfall oder Nichtberufsunfall

Ein Unfall ist nach Art. 4 ATSG die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den Körper. Daneben erbringt die Versicherung Leistungen auch bei bestimmten Körperschädigungen wie Knochenbrüchen, Meniskus-, Muskel- und Sehnenrissen, sofern sie nicht vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückgehen (Art. 6 Abs. 2 UVG).

  • Berufsunfall. Ein Unfall bei der Arbeit, die der Arbeitgeber anordnet oder die in seinem Interesse liegt, auch in Pausen und vor und nach der Arbeit, wenn sich die Person befugterweise auf der Arbeitsstätte aufhält (Art. 7 UVG). Dazu zählen auch Unfälle auf Geschäftsreisen ausserhalb der Freizeit, an Betriebsausflügen, die der Arbeitgeber organisiert oder finanziert, in vorgesehenen oder vom Arbeitgeber gestatteten Kursen sowie bei Transporten mit betriebseigenen Fahrzeugen auf dem Arbeitsweg, die der Arbeitgeber organisiert und finanziert (Art. 12 UVV).
  • Nichtberufsunfall. Alle übrigen Unfälle, etwa in der Freizeit oder beim Sport (Art. 8 UVG). Versichert ist, wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet (Art. 13 UVV). Wer weniger arbeitet, ist gegen Nichtberufsunfälle nicht versichert, Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten dann aber als Berufsunfälle.

Gemeldet werden beide Arten. Bei einem Nichtberufsunfall übernimmt der Arbeitgeber die Angaben der verunfallten Person (Art. 53 Abs. 2 UVV).

Ablauf der Unfallmeldung in sieben Schritten

  1. Erste Hilfe und Sicherheit. Verletzte versorgen, Unfallstelle sichern, bei Bedarf den Notruf 144 alarmieren.
  2. Interne Meldung. Die verunfallte Person oder Zeugen melden den Unfall der vorgesetzten Person.
  3. Bei schweren Unfällen und Todesfällen sofort telefonieren. Die Suva bittet darum, zusätzlich zur schriftlichen Meldung sofort telefonisch informiert zu werden.
  4. Bagatellunfall oder ordentlicher Unfall einordnen. Massgebend ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, siehe unten.
  5. Schadenmeldung an die Suva. Online über den Service «Schaden melden» in mySuva, auch ohne Registrierung, mit der kostenlosen Software Sunetplus, über eine KLE-zertifizierte Lohnsoftware oder mit dem Formular. Die Suva empfiehlt ab mehr als 15 Schadenfällen pro Jahr Sunetplus oder eine Lohnsoftware.
  6. Unfallschein übergeben. Ausser bei Bagatellfällen erhält die verunfallte Person einen Unfallschein (Art. 53 Abs. 2 UVV). Sie legt ihn Ärztin oder Arzt vor, die dort die Arbeitsunfähigkeit eintragen, und gibt ihn nach Abschluss der Behandlung dem Arbeitgeber zurück, der ihn an den Versicherer weiterleitet.
  7. Unfall abklären. Bei Berufsunfällen Ursache und Hergang ohne Verzug abklären und Massnahmen festlegen, damit sich der Unfall nicht wiederholt.

Welche Angaben die Suva braucht

Die Suva nennt für eine vollständige Schadenmeldung unter anderem die folgenden Angaben.

  • Art des Unfalls und genauer Sachverhalt, also was, wo, wann und wie
  • wöchentliche Arbeitszeit und genaue Berufsbezeichnung, etwa «Metallschleifer» statt «Schleifer»
  • üblicher Arbeitsplatz, Betriebsteil, Subnummer und Adressnummer
  • AHV-Bruttolohn als Grundlage für das Taggeld
  • bei einem Nichtberufsunfall der Grund der Abwesenheit vom Arbeitsplatz
  • bei einem Rückfall die Schadennummer des ursprünglichen Unfalls oder ersatzweise Schadendatum und damaliger Arbeitgeber

Im Formular «Schadenmeldung UVG» (109) kommen weitere Felder dazu, etwa der betroffene Körperteil, die Art der Verletzung, beteiligte Gegenstände, ob ein Polizeirapport besteht, sowie Arbeitsunfähigkeit und behandelnde Ärztinnen und Ärzte. Für den Sachverhalt bei Berufsunfällen verweist die Suva auf ihr Protokoll für die betriebsinterne Unfallabklärung.

Bagatellunfall oder ordentlicher Unfall

Bagatellunfall Ordentlicher Unfall
Arbeitsunfähigkeit keine oder höchstens drei Kalendertage, also Unfalltag plus zwei Tage mehr als drei Kalendertage, Unfalltag eingerechnet
Meldung vereinfacht, online oder mit dem Formular «Bagatellunfall-Meldung UVG» (913) Schadenmeldung UVG, online oder mit dem Formular 109
Unfallschein keiner ja
Taggeld keines, weil es erst am dritten Tag nach dem Unfalltag beginnt ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag
Bestätigung der Suva verzichtet aus wirtschaftlichen Gründen darauf ja

Berufskrankheiten, Zahnschäden und Rückfälle meldet man laut Suva nie als Bagatellunfall, sondern immer mit der Schadenmeldung UVG (109). Melden Sie auch Bagatellunfälle konsequent. Die Suva betont, dass sie so dokumentiert sind, falls später Spätfolgen auftreten.

Rückfälle, Spätfolgen und Berufskrankheiten

Rückfälle und Spätfolgen. Auch für Beschwerden, die nach einem abgeschlossenen Unfall wieder auftreten, gibt es Leistungen (Art. 11 UVV). Gemeldet wird wie ein neuer Fall, mit der Schadennummer des ursprünglichen Unfalls. Ist sie nicht bekannt, genügen Schadendatum und damaliger Arbeitgeber.

Berufskrankheiten. Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch Stoffe oder Arbeiten verursacht werden, die der Bundesrat in einer Liste aufführt, sowie andere nachweislich ausschliesslich oder stark überwiegend beruflich verursachte Krankheiten sind einem Berufsunfall gleichgestellt (Art. 9 UVG). Sie werden über dieselben Kanäle gemeldet wie ein Unfall, im Formular gibt es dafür ein eigenes Feld. Als «Unfalltag» gilt die erste ärztliche Konsultation oder der Tag, an dem die Arbeit niedergelegt wurde.

Lohn und Taggeld nach einem Unfall

Das Taggeld der Unfallversicherung beginnt am dritten Tag nach dem Unfalltag (Art. 16 Abs. 2 UVG) und beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent des versicherten Verdienstes (Art. 17 Abs. 1 UVG). Versichert ist der Lohn bis höchstens 148 200 Franken pro Jahr (Art. 22 Abs. 1 UVV). Für die Wartezeit davor, also den Unfalltag und die zwei folgenden Tage, muss der Arbeitgeber mindestens vier Fünftel des Lohns zahlen (Art. 324b Abs. 3 OR).

Zahlt der Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit weiter Lohn, steht ihm das Taggeld in diesem Umfang zu (Art. 19 Abs. 2 ATSG). Die Suva stützt die Berechnung auf die Lohnangaben in der Schadenmeldung. Deshalb lohnt es sich, den AHV-Lohn sorgfältig anzugeben.

Aus jedem Unfall lernen, die interne Abklärung

Die Meldung an die Suva regelt die Versicherung. Dass sich ein Unfall nicht wiederholt, regelt sie nicht. Dafür verlangt Art. 53 Abs. 2 UVV, dass der Arbeitgeber bei Berufsunfällen ohne Verzug Ursache und Hergang überprüft.

Die Suva beschreibt das Vorgehen in ihrer Publikation «Die betriebsinterne Unfallabklärung» (66100). Abklären sollen die direkten Vorgesetzten zusammen mit den Sicherheitsbeauftragten, möglichst rasch und am Unfallort. Ziel ist nicht, Schuldige zu suchen, sondern die wahren Ursachen zu finden. Der Ablauf hat drei Schritte, Grunddaten erfassen, Ursachen identifizieren und Massnahmen planen.

Beinaheunfälle. Dem Versicherer gemeldet werden nur Unfälle. UVG und UVV verlangen nicht, Beinaheunfälle zu melden oder zu erfassen. Die Suva empfiehlt aber, alle unerwünschten Ereignisse abzuklären, also Unfälle, Beinaheunfälle und Sachschäden, und auch das ASA-System der EKAS sieht das vor. Mehr zu den Pflichten nach der ASA-Richtlinie lesen Sie in unserem Beitrag zur EKAS-Richtlinie 6508. Wie Sie aus den Erkenntnissen Massnahmen ableiten, zeigt der Beitrag Gefährdungsermittlung Schritt für Schritt.

Datenschutz. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Personendaten (Art. 5 Bst. c Ziff. 2 DSG). Der Arbeitgeber darf Daten über Mitarbeitende nur bearbeiten, soweit sie die Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrags erforderlich sind (Art. 328b OR). Für die Meldung an den Versicherer sind Angaben zur Verletzung nötig. Für die interne Auswertung genügen meist Art, Ort und Ursache des Unfalls. Wir empfehlen deshalb, Diagnosen nicht in die interne Unfallstatistik zu übernehmen und Angaben zur Verletzung nur den Personen zugänglich zu machen, die sie für die Meldung brauchen.

Unfälle und Beinaheunfälle mit der Safety App melden

Ein Unfall lässt sich nicht ungeschehen machen. Ob der nächste passiert, hängt aber davon ab, was danach geschieht. In der Safety App von Digital Airways meldet jede Person einen Unfall, Beinaheunfall, eine gefährliche Situation oder einen Sachschaden über einen ausgehängten QR-Code, mit Foto, ohne Konto und ohne Anmeldung. Gerade Temporäre und Fremdfirmen melden so, was sonst untergeht.

Die Unfallmeldung wird auf den offiziellen Suva-Formularen 109 und 913 ausgefüllt und als PDF ausgegeben, niemand schreibt die Angaben ein zweites Mal ab. Das PDF reichen Sie wie gewohnt bei der Suva ein. Zu jedem Ereignis legen Sie eine Massnahme mit Verantwortlichem und Frist fest, und die Auswertung zeigt das Unfallgeschehen nach Art, Schweregrad und Standort. Die Safety App ist nicht die App der Suva und weder von der Suva geprüft, zertifiziert noch freigegeben.

Häufige Fragen zur Unfallmeldung

Wie schnell muss ein Arbeitsunfall der Suva gemeldet werden?

Unverzüglich, sobald der Arbeitgeber davon erfährt (Art. 45 Abs. 2 UVG). Eine Frist in Tagen gibt es nicht. Schwere Unfälle und Todesfälle melden Sie laut Suva zusätzlich sofort per Telefon.

Muss ich einen Unfall ohne Arbeitsausfall melden?

Ja, wenn er eine ärztliche Behandlung erfordert. Das ist dann in der Regel ein Bagatellunfall, den Sie vereinfacht melden. Ein Unfall, der weder eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung erfordert noch zu Arbeitsunfähigkeit oder Tod führt, fällt nicht unter die Meldepflicht nach Art. 45 UVG. Wird später doch eine Behandlung nötig, melden Sie ihn dann unverzüglich.

Wer meldet einen Freizeitunfall?

Die verunfallte Person meldet ihn dem Arbeitgeber, und der Arbeitgeber meldet ihn dem Versicherer. Er übernimmt dabei die Angaben der verunfallten Person (Art. 53 Abs. 2 UVV). Versichert ist der Nichtberufsunfall, wenn die Person mindestens 8 Stunden pro Woche bei Ihnen arbeitet. Arbeitet sie weniger, ist der Freizeitunfall nicht über Ihren Betrieb versichert.

Was ist der Unterschied zwischen den Suva-Formularen 109 und 913?

Das Formular 109 ist die Schadenmeldung UVG für ordentliche Unfälle, Berufskrankheiten, Zahnschäden und Rückfälle. Das Formular 913 ist die vereinfachte Bagatellunfall-Meldung für Unfälle mit höchstens drei Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit.

Muss ein Arbeitsunfall auch dem Arbeitsinspektorat gemeldet werden?

Auf Bundesebene sehen UVG, UVV und VUV keine solche Pflicht des Arbeitgebers vor. Einzelne Kantone kennen eigene Regeln, etwa Genf, wo Unfälle in einem Betrieb, die einen Arzt erfordern oder bei denen eine verletzte Person evakuiert werden muss, sofort dem kantonalen Arbeitsinspektorat (OCIRT) zu melden sind. Prüfen Sie die Vorschriften Ihres Kantons.

Muss ich Beinaheunfälle melden?

Nicht dem Versicherer. Intern lohnt sich das Erfassen sehr, denn jeder Beinaheunfall zeigt eine Gefahr, bevor jemand verletzt wird. Die Suva und das ASA-System der EKAS empfehlen, auch Beinaheunfälle abzuklären.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten sehen, wie Meldung per QR-Code, Suva-Formular und Massnahme in einem System zusammenspielen? In einer Demo der Safety App zeigen wir es Ihnen in 30 Minuten an Ihren eigenen Bereichen.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Grundlage sind UVG, UVV, ATSG, OR und DSG in der auf fedlex.admin.ch veröffentlichten Fassung sowie die Informationen und Formulare der Suva, Stand Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an Ihren Unfallversicherer.